Rechtsprechung
   VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 9 K 09.01260, AN 9 K 10.00264, AN 9 K 10.00952   

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https://dejure.org/2010,70424
VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 9 K 09.01260, AN 9 K 10.00264, AN 9 K 10.00952 (https://dejure.org/2010,70424)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.07.2010 - AN 9 K 09.01260, AN 9 K 10.00264, AN 9 K 10.00952 (https://dejure.org/2010,70424)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - AN 9 K 09.01260, AN 9 K 10.00264, AN 9 K 10.00952 (https://dejure.org/2010,70424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gebot der Rücksichtnahme bei sonstigen Bauvorhaben im Außenbereich gegenüber Nachbarn im WA-Gebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 9 K 09.01260
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427), der das Gericht folgt, hat ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet liegt, grundsätzlich keine von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Plangebiet.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 9 K 09.01260
    Dabei ist insbesondere der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme von Bedeutung, der im Regelfall dazu führt, dass die Einhaltung der Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet erforderlich, aber auch ausreichend ist (BVerwG vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 - Buchholz 406.19, Nachbarschutz Nr. 120; VGH Kassel vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 - juris).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 9 K 09.01260
    Auch das in Abs. 3 Satz 1 nicht ausdrücklich aufgeführte Gebot der Rücksichtnahme ist ein beachtlicher öffentlicher Belang (BVerwGE 28, 268 f).
  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 9 K 09.01260
    Dabei ist insbesondere der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme von Bedeutung, der im Regelfall dazu führt, dass die Einhaltung der Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet erforderlich, aber auch ausreichend ist (BVerwG vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 - Buchholz 406.19, Nachbarschutz Nr. 120; VGH Kassel vom 30.10.2009 - 6 B 2668/09 - juris).
  • VG Ansbach, 18.02.2008 - AN 9 S 08.00064

    Abgrenzung Außenbereich/Innenbereich; Lagerhalle im Außenbereich, der an

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 9 K 09.01260
    Mit Beschluss vom 18. Februar 2008 (AN 9 S 08.00064/81) hat das Verwaltungsgericht nach Durchführung eines Ortsaugenscheins die Eilanträge abgelehnt.
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